Führerschein-Umtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958
Regensburg. Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen ihren Papierführerschein bis spätestens 19.01.2022 in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen. Auf diese Frist will die Führerscheinstelle des Landratsamtes nochmals aufmerksam machen.
Seit Anfang 1999 gibt es den europaweit einheitlichen EU-Kartenführerschein – seit 19. Januar 2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt und müssen nach spätestens 15 Jahren erneuert werden. Das hat zur Folge, dass Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, jetzt – gestaffelt nach einem mehrjährigen Stufenplan – in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dieser „Pflichtumtausch" begann heuer mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958. Alle FührerscheininhaberInnen dieser Jahrgänge haben noch bis 19.01.2022 Zeit für den Umtausch. Für vor 1953 Geborene gilt eine Ausnahmeregelung. Sie müssen ihren Führerschein erst bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.
Als nächstes folgen dann die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Diese müssen bis zum 19.01.2023 umtauschen. Das Landratsamt bittet, dass jeweils auch nur diese Jahrgänge zum Tausch ihrer Führerscheine kommen, damit eine Überlastung der Führerscheinstelle und damit Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend vermieden werden können.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle:
Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr
Geschlossen am 24. und 31.12.
Hier nochmals die wichtigsten Punkte zum Führerschein-Pflichtumtausch:
Wie läuft die Umschreibung ab?
Wer seinen Führerschein umschreiben möchte, muss dies persönlich bei der für ihn zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Für den Antrag (https://www.landkreis-regensburg.de/media/52097/antrag-auf-umstellung-alt-fe-in-neu-fe.pdf) benötigt man einen Personalausweis oder einen Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie den „alten" Führerschein. Wurde der alte Papierführerschein nicht vom Landratsamt Regensburg ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Ist das neue Dokument nach der Bearbeitung bei der Führerscheinstelle eingetroffen, wird der Antragsteller informiert und kann seinen neuen Führerschein abholen. Gegen eine Zusatzgebühr von 5,50 Euro kann man sich aber den neuen Kartenführerschein auch direkt von der Bundesdruckerei per Post zu sich nach Hause schicken lassen. Für die bloße Abholung des neuen Führerscheins muss man also nicht mehr extra in die Führerscheinstelle des Landratsamtes kommen.
Welche Klassen werden eingetragen?
Im neuen Dokument werden die bisherigen Klassen von der alten Fahrerlaubnis grundsätzlich übernommen. Sie verlieren also keine Fahrerlaubnis. Es sei denn, Sie sind/waren im Besitz einer nach „neuem" Recht (seit 01.01.1999) befristeten Fahrerlaubnis (zum Beispiel: die Klasse 2 alt und neu Klasse CE).
Graue oder rosa Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19 Januar 2033 |
Notwendige Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto)
- alter Führerschein (auf Wunsch kann der alte Führerschein nach Entwertung wieder mitgenommen werden)
- Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, so muss eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
- Ausweisdokument (Personalausweis mit aktueller Wohnanschrift oder Reisepass)
Kosten: 25,30 Euro