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Vollzug zweier Haftbefehle wegen versuchten Heimtücke-Mordes in Altenpflegeeinrichtung

Handschellen_4711018-pixabay Symbolbild: ©️ pixabay

Furth im Wald. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ermitteln wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes gegen zwei Mitarbeiter einer Altenpflegeeinrichtung in Furth im Wald.

Einer 54-jährigen Pflegerin liegt zur Last, am Morgen des 6. Dezembers einer 93-jährigen Heimbewohnerin ohne deren Einwilligung eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht zu haben. Die Geschädigte verstarb binnen weniger Stunden nach der Medikamentengabe. Dem 38-jährigen Mitbeschuldigten liegt zur Last, die 54-jährige Pflegerin hierzu angestiftet zu haben.

Das Amtsgericht Regensburg erließ am 20. Dezember auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen beide Beschuldigte Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten heimtückischen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ermitteln wegen eines möglichen vorsätzlichen Tötungsdelikts in einer sogenannten Seniorenwohngemeinschaft in Furth im Wald. Die Ermittlungen gehen zurück auf die Aussage einer Zeugin, wonach eine in der Einrichtung angestellte Pflegerin am Morgen des 6. Dezembers der Geschädigten ohne ärztliche Indikation bzw. medizinische Notwendigkeit Morphium verabreicht habe, woraufhin diese verstorben sei. Im Rahmen der Ermittlungen kam es bereits am 18. Dezember zur Durchsuchung von insgesamt vier Objekten (Geschäftsräume und Wohnungen) im Raum Furth im Wald, die Gegenstand der medialen Berichterstattung waren. Zwischenzeitlich wurde eine Obduktion des Leichnams der Geschädigten und eine chemisch-toxikologische Untersuchung durchgeführt.

Das Ergebnis der chemisch-toxikologischen Begutachtung untermauert die Angaben der Zeugin dahingehend, dass im Blut der Geschädigten eine potenziell tödliche Dosis Morphium nachgewiesen wurde. Aufgrund dieser neuen Beweislage hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 20. Dezember Untersuchungshaftbefehle gegen die beiden Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bzw. der Anstiftung hierzu erwirkt, die am Vormittag des 21. Dezembers vollzogen wurden.

Ein von der Staatsanwaltschaft Regensburg hinzugezogener rechtsmedizinischer Sachverständiger kommt zumindest derzeit zu dem Ergebnis, dass sich ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verabreichung des Morphiums und dem späteren Todeseintritt bei der Geschädigten, insbesondere aufgrund des angegriffenen Gesundheitszustandes der Geschädigten, aus sachverständiger Sicht nicht sicher nachweisen lässt. Aus diesem Grund lautet der Tatvorwurf - trotz des Versterbens der Geschädigten - derzeit auf versuchten Mord.

Den Ermittlungsbehörden liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise auf einen etwaigen Sterbewunsch der Geschädigten vor. Auch befand sich die Geschädigte vor Verabreichung des Morphiums nicht im Sterbeprozess. Die Beschuldigten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

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