Wenn im Alter das Geld nicht reicht: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundrente
Wer hat Anspruch auf Grundrente?
„Anspruch hat, wer erstens eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- oder Hinterbliebenenrente bezieht", erklärt Bettina Maurer von der Mannheimer Kanzlei Decker, Schad und Kollegen und Partneranwältin von Roland Rechtsschutz.
Es profitieren daher auch Menschen, deren Rentenantrag schon länger zurückliegt. Um die Grundrente in voller Höhe zu erhalten, muss eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren erfüllt sein.
„Bei der Berechnung werden die sogenannten Grundrentenzeiten angerechnet: Beiträge aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit, Zeiten für Kindererziehung und Angehörigenpflege, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation sowie Ersatzzeiten wie Kriegsdienst", so Maurer.
Wie hoch fällt die Grundrente aus?
Das hängt von der Höhe des Verdienstes innerhalb der Grundrentenzeiten ab. Der Verdienst, der in die Berechnung einfließt, darf nicht weniger als 30 Prozent und nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen. Aus diesen Verdienstzeiten ergeben sich Entgeltpunkte, woraus sich die Höhe der Grundrente berechnet.
Wie wird Einkommen angerechnet?
Das Einkommen der Betroffenen wird von Finanzbehörden und der Rentenversicherung geprüft und auf die Grundrente angerechnet. Der Freibetrag liegt für Alleinstehende bei 1.250 Euro pro Monat, für Ehe- beziehungsweise Lebenspartner bei 1.950 Euro. Liegt das monatliche Einkommen darüber, erfolgt eine 60-prozentige Anrechnung auf die Grundrente.