Reichlich Diskussionsstoff bei der Sitzung des Gemeinderates

Bodenwöhr. Bauanträge sowie Bauleitplanungen boten keinen Anlass zur Diskussion, die dementsprechend auch geschlossen Zustimmung fanden bei der Sitzung des Gemeinderates in der Hammerseehalle. Anders verhielt es sich bei den Anträgen der Fraktionen der Freien Wähler und der Bürgerliste. Zündstoff bot auch die örtliche Rechnungsprüfung, angesichts einiger Ausgaben. UPDATE: Da er wegen persönlicher Beteiligung bei letzterem Punkt kein Rederecht hatte, bat uns Bürgermeister Georg Hoffmann im Nachgang, zu einigen der in der Sitzung geäußerten Sachverhalte Stellung beziehen zu dürfen. Wir haben einige dieser Punkte unten eingefügt und durch Unterstreichung markiert.


Doch der Reihe nach: Zu den Beschlüssen, bei der die Geheimhaltung weggefallen ist, zählte die Vergabe der Baumaßnahmen bezüglich der Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen, den Bau eines kombinierten Geh- und Radwegs in der Schwandorfer Straße. Vergeben wurden diese Arbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 1.804.257,23 Euro brutto. Das Auftragsvolumen der Gemeinde belaufe sich auf 1.064.308,45 Euro. Die Differenz sei Landkreis-Sache. Die neue Straßenbeleuchtung in der Schwandorfer Straße schlage mit 36.818,65 Euro zu Buche. Vergeben wurde auch der Auftrag zur Sanierung der Toilettenanlage im Hauptschulgebäude, genauer, die Sanitärinstallationsarbeiten zum Bruttopreis von 34.599,96 Euro.

Bauanträge

Ein Bauwerber kann ein ehemaliges Gasthaus in der Gemarkung Taxöldern zu Wohnzwecken umbauen, die Nebengebäude sanieren, Stall und Scheune als Lagerräume nutzen und eine Pelletheizung einbauen. Auch dem Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in Neuenschwand wurde stattgegeben.

Bauleitplanung

Nichts einzuwenden hatten die Räte bei der Bauleitplanung der Stadt Neunburg v. W., bei deren Änderung des Bebauungsplans Seepark bzw. dem Flächennutzungsplan „SO Wochenendhausgebiet". Hier sollen sogenannte Tiny-Häuser entstehen. Die Stadt Nittenau trat mit einer Änderung des Bebauungsplans „Schlingmannareal III" an Bodenwöhr als Nachbarkommune heran, die auch hier keine Einwände und Bedenken hatte.

Gasleitung ja oder nein?

Zu entscheiden hatte der Gemeinderat, ob bei der Energieversorgung des Baugebiets „Wirtskellerweg/Wegäcker" eine Gasleitung verlegt werden soll. Aus Kostengründen wäre diese Art der Energieversorgung aktuell wieder interessant. Einstimmig votierten die Räte für dieses Vorhaben.

Die Anträge der Freie-Wähler-Fraktion

Die Freien Wähler beantragten den Erlass einer Abstandsflächensatzung, deren Für und Wider diskutiert wurde. Fraktionssprecher Christian Lutter sagte, das Ziel dieses Antrags sei es, zu verhindern, dass in alten gewachsenen Siedlungen Sachen gebaut werden, die nicht hineinpassen, ebenso bei der Ausweitung von neuen Gebieten. Beispielsweise könne in ein Grundstück mit 1.200 m² noch ein Einfamilienhaus gebaut werden, aber kein Sechs-Familienhaus. Dabei gehe es um die Stellplätze, die auf dem Gelände selber errichtet werden sollen, nicht dass die Fahrzeuge auf der Straße stehen.

Alois Feldmeier (BLB) meinte, er sehe die Problematik, wenn plötzlich der Bebauungsplan geändert werde. Walter Spirk (CSU) sagte, dass der Gemeinderat sowieso bei jedem Bau entscheide. Wenn man so eine Satzung habe, könne der Gemeinderat in einen Gewissenskonflikt geraten, er spreche sich eher dagegen aus. Michael Mulzer (SPD) sah die Bürokratie, die sich durch so eine Satzung verschärfe. Bürgermeister Georg Hoffmann sagte, diese Satzung gelte nur für Gebiete ohne Bebauungsplan. Harald Haag vom gemeindlichen Bauamt sah die Schwierigkeit darin, dass es Bebauungspläne gebe, die teilweise noch aus den Siebziger Jahren stammten. Er meinte, dass man den Umgang mit den Bebauungsplänen strenger handhaben müsse.

Zwei Abstimmungen brachten Klarheit, ob man diese Satzung möchte. „Der Antrag der Freien Wähler Bodenwöhr auf Erlass einer Abstandsflächensatzung wird abgelehnt." Vier Gegenstimmen wurden hier gezählt. Beschlossen wurde mit einer Gegenstimme, dass kein Gebrauch von der Möglichkeit einer Satzung hinsichtlich des Abstandsflächenrechts gemacht wird. Bei den künftigen Bebauungsplänen werde auf die Einhaltung der Abstandsflächen verstärkt geachtet.

Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den Antrag der Freien Wähler und einer Gemeindebürgerin auf Erstellung einer Verordnung/Satzung für Stellplätze im Gemeindegebiet. Auch hier wurde diskutiert. Der Antrag werde abgelehnt: Sechs Gegenstimmen ergaben sich bei diesem ersten Beschluss. Mit einer Gegenstimme wurde beschlossen, dass in künftigen Bauleitplanverfahren mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit im Bebauungsplan vorhanden sein müssen.

Der Antrag der BLB-Fraktion

Hier ging es um den Antrag auf Bürgschaften und Rückbaubürgschaften bei Photovoltaikanlagen. Begründet wurde der Antrag damit, dass der Betreiber bzw. der Grundstücksbesitzer eine Bürgschaft erbringen soll, damit die plangerechte Erstellung des Vorhabens gesichert sei. Die Höhe dieser Bürgschaft soll 5 % des Gesamtanlagenbetreibers betragen. Auch soll eine Rückbaubürgschaft erbracht werden, welche garantiere, dass nach Ablauf der Betriebszeit (25 bis 30 Jahre) die Kostenübernahme für den Rückbau sichere.

Wer bezahlt den Abbau? Alois Feldmeier führte ins Feld, dass in erster Linie die Grundstückseigentümer betroffen seien. Letzten Endes seien es dann aber die Kommunen, „denen alles auf die Füße fällt". Der wertvolle Ackerboden sei verloren und nur aufwändig zu sanieren. Anlagen stehen in der Landschaft und niemand habe das Geld für den Abbau und die Entsorgung. Wenige machen das große Geld, die Last trage der Bürger.

Hans Fritsch meinte, dass in 20 Jahren nicht zwangsläufig eine Anlage kaputt sei. Hier werde ein Problem stilisiert, das es noch nicht gibt. Man könne nicht abschätzen, was in 20 Jahren sein werde. Es sei ein Problem, das sich vielleicht nicht stellt. Feldmeier bekräftigte seine Forderung nach einer Satzung, dass derjenige, der eine Anlage initiiert, eine Rückbaubürgschaft bringen müsse. Bürgermeister Georg Hoffmann meinte, dass man sich als Kommune nicht auch noch darum kümmern könne. Es gebe keine Handhabe, dies im Bebauungsplan festzulegen. Man müsse den Antrag auch ohne Bürgschaft abarbeiten, wenn der Bauwerber diese nicht bringe. Wenn ja, dann müsste man dies im Rahmen einer städtebaulichen Vereinbarung festschreiben. Mit vier Gegenstimmen wurde der Antrag der BLB abgelehnt.

Einstimmig votierten die Räte dafür, künftig bei Anträgen auf Errichtung einer PV-Anlage nach dem Standortkonzept der Gemeinde, als Voraussetzung zum Einstieg in ein Bauleitplanverfahren den Nachweis einer Rückbaubürgschaft entsprechend einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Vorhabenträger und Grundstückseigentümer zu prüfen.

Beschaffung von mobilen Raumluftreinigern für das Hauptschulgebäude und die Kindertagesstätten

Die Kosten für die Geräte, Fracht, Einbringung und Inbetriebnahme belaufen sich nach Schätzungen auf ca. 32.500 Euro brutto. Die maximale Förderung betrage 12.250 Euro, den Rest von etwas mehr als 20.000 Euro müsse die Gemeinde schultern. Einstimmig votierte das Gremium für die Beschaffung.

Zuschüsse für Jugendarbeit

Bei der nächsten Vorlage ging es um die Bewilligung eines Antrags auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen. Die Schützengesellschaft Blechhammer räumte ein, die Anträge dafür vergessen zu haben. Mit drei Gegenstimmen wurden für die Jahre 2019, 2020 und 2021 eine Summe in Höhe von 190 Euro, die sich rechnerisch ergibt, bewilligt. Zudem hatte die Schützengesellschaft ein Lichtgewehr angeschafft, für die Kinder- und Jugendarbeit im Verein. Sie darf sich über die Zahlung von 99,32 Euro freuen, die einstimmig beschlossen wurde.

Örtliche Rechnungsprüfung - Schreibtisch und Hammerblatt

Zündstoff bot der Bericht von Hans Fritsch, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, an dessen Ende die Genehmigung der Jahresrechnung 2020 mit Entlastungsbeschluss stand. Wegen persönlicher Beteiligung nahm Bürgermeister Georg Hoffmann weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Sauer stieß dabei die Anschaffung des Schreibtisches für den Bürgermeister auf, der mit 4.000 Euro zu Buche schlägt und die Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt wurde. 

Dazu Bürgermeister Hoffmann gegenüber unserer Redaktion:

"Es wurde nicht ein Schreibtisch für den Bürgermeister beschafft, sondern eine Ausstattung für das Büro des Bürgermeisters. Dabei handelt es sich um zwei Tische. Ein großer Besprechungstisch, der gerade in Coronazeiten der ganzen Verwaltung hervorragende Dienste geleistet hat, sowie ein Schreibtisch."

Und auch die Notwendigkeit des Hammerblattes wurde in den Raum gestellt, jede Ausgabe koste 8.000 Euro, im Jahr 32.000 Euro. Hier müssten Vergleichsangebote eingeholt werden, damit dieser Vorgang auf ordentliche Füße gestellt werde. Und als Informationsblatt diene ein anderes, das in der Gemeinde verteilt werde. 

Dazu Bürgermeister Hoffmann gegenüber unserer Redaktion:

"Die Kosten für die textliche Ausarbeitung und die kreative Leistung bzw. grafische Ausarbeitung sowie die Lizenzkosten für Bilder welche im Medienbereich leider bezahlt werden müssen, betragen rund 4.300 € - 4.500 €. inkl. MwSt, nicht wie berichtet um 8.000 €.  Hinzu kommen die Kosten für den Druck und die Verteilung durch die Deutsche Post."

Alois Feldmeier sagte, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nicht festgestellt habe, dass der Weihnachtsmarkt keine Privatveranstaltung sei. Christian Lutter sagte, dass die Wasserwacht in Blechhammer keinen Dienst verrichtet habe. Stattdessen sei die DLRG vor Ort gewesen, die Mehrkosten verursacht habe. Die Kosten für die DLRG belaufen sich auf 120 Euro, die Wasserwacht leiste ihren Dienst für 20 Euro. Bei solchen Verträgen sollen die Gemeinderäte eingebunden werden. Begründet wurde der Einsatz der DLRG, weil die Wasserwacht keinen Dienst in Blechhammer geleistet habe. 

Dazu Bürgermeister Hoffmann gegenüber unserer Redaktion:

"Die Wasserwacht Bodenwöhr erhält für einen Wachtag am Badeplatz Seewinkel 50 €. Dazu werden pro Jahr zwei Pauschalen von denen jede deutlich über der Pauschale der DLRG liegt, bezahlt. Leistungen über den Wachdienst hinaus, wie z. B. Einsatz des Bootes zum Ziehen der Plattformen am Seefest, werden extra abgerechnet.
Die DLRG erhält pro Wachtag 40 € und erhält nur eine Pauschale die deutlich unter den Pauschalen der Wasserwacht liegt. Aufgrund der Anfahrt der DLRG Ortsverbände werden die An- und Abfahrt wie üblich nach dem bayerischen Reisekostengesetz erstattet."

Bürgermeister Georg Hoffmann meinte angesichts der geäußerten Vorwürfe, ob er tatsächlich dazu nichts sagen dürfe. Dies soll vor der nächsten Rechnungsprüfung geklärt werden, ob er eine Stellungnahme abgeben dürfe.

Der Verwaltungshaushalt schließe mit 10.773.144,56 Euro, der Vermögenshaushalt mit 3.425.576,32 Euro. Einstimmig wurde die Entlastung erteilt.

Beim nächsten Punkt ging es um die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen im Zeitraum von 2012 bis 2015. Geprüft wurden die Finanzen durch die Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Schwandorf. Einstimmig erfolgte die Entlastung. 

Jäger findet Schuhschachtel mit ungewöhnlichem Inh...
Zwei schwere Verkehrsunfälle im Bereich der Kreisb...