Insgesamt befragten die Zöllnern 50 Bauarbeiter, teilweise auch mit Hilfe von Dolmetschern. Die Überprüfung ergab, dass neun Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel auf der Baustelle tätig waren und sich somit illegal in Deutschland aufhielten. Gegen die Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet eingeleitet. Ebenso wurden gegen die Arbeitgeber Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt aufgenommen.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden mehrere Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt. So verstießen sechs Arbeitnehmer gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren, welche im Baugewerbe grundsätzlich gilt. Auch gegen sie wurden seitens des Hauptzollamtes Regensburg Ermittlungsverfahren eingeleitet.