Oberpfälzer Schützenbund in der Staatskanzlei

München/Pfreimd. „Politische Kontakte sind wichtig", dies sehen viele Funktionäre so. Der Präsident des Oberpfälzer Schützenbundes (OSB) Franz Brunner sieht es auch so und nützte die Gelegenheit. Gerne nahmen er sowie zahlreiche weiter Schützenfunktionäre des Oberpfälzer Schützenbundes und des Bayerischen Schützenbundes die Einladung des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder in die Bayerischen Staatskanzlei an.

Neben Staatsminister Hubert Aiwanger waren Staatsekretär MdL Gerhard Eck und die Ministerialdirektoren Dr. Winfried Brechmann und Dr. Gregor Biebl bei der angenehm verlaufenden Runde dabei. Ohne eine offizielle Tagesordnung wurde im Gespräch über aktuelle Themen, die den Schützenbereich in Bayern betreffen, mit den Anwesenden eine Stunde lang diskutiert. Inhalte des freundschaftlich geführten Gesprächs waren die Reform des Waffenrechtes, sowie die allgemeine Situation und Stimmungslage bei den Sportschützen. 

Den Anfang machte Landesschützenmeister Christian Kühn vom Bayerischen Schützenbund. Er kritisierte die Bestimmungen des Verfassungsschutzes und hofft auf eine praktikable Lösung der Bedürfnisauslegung nach dem neuen Waffengesetz. Eine einheitliche Lösung und viel Kommunikation erwartet er sich bei der Umsetzung mit den Verwaltungsbehörden.


Präsident Franz Brunner lobte die gute Zusammenarbeit, dabei erwähnte er die Förderung für den Sport- und Schiessstättenbau, sowie die Hilfen für finanzschwache Gemeinden. Er bedankte sich für die Unterstützung des Ehrenamtes. Es wird immer schwieriger, Ehrenamtliche zu finden, und diejenigen, die aktiv sind, bekommen immer mehr Arbeit aufgehalst, so der OSB Funktionär. Hier wäre mehr Unterstützung möglich. Er kritisierte die gesetzmachende Politik, die sich zu wenig Gedanken über die Ausführungsbestimmungen und Umsetzung bei Gesetzänderung oder -einführung macht. 

Brunner forderte wie weitere Redner auch für das neue Waffenrecht einheitliche Kosten bei den Kreisverwaltungsbehörden, sowie einheitliche Vorgehensweisen bei der Umsetzung der Bestimmungen und Richtlinien. Beauftragte zur Unterstützung der Vereinsvorsitzenden sind ebenfalls von Nöten. Mehrere Fragen an die Politiker hatte auch Gauschützenmeister Dirk Tamme, ihn interessierte unter anderem wann das Gesetz in Kraft tritt? Dies wird noch einige Zeit dauern bekam er als Antwort. 

Die entscheidende Abstimmung zum neuen deutschen Waffenrecht im Bundesrat fand am 20. Dezember 19 statt. Nach der gesetzlichen Erlassmaßnahme, Zustimmung des Bundesrates, Gegenzeichnung im Kabinett, Prüfung und Unterzeichnung des Bundespräsidenten und nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt es in Kraft. Zeit wird auch die Erstellung der Ausführung zur Handhabung noch in Anspruch nehmen.

Eine Regelüberprüfung des Verfassungsschutzes vor Erteilung einer Erlaubnis soll absichern, dass Extremisten legal keine Waffen bekommen. Die Vorgaben des Verfassungsschutzes haben wir in Bayern schon immer erfüllt und betrifft uns wenig, so die Antwort auf diese Frage. Der Ausbau des nationalen Waffenregisters kommt bei Auslandsreisen der Sportschützen zu internationalen Wettkämpfen durch die Rückverfolgung des Sportgerätes zu Gute. Eine Gebührenerhöhung wird es aufgrund der Gesetzesänderung bei uns in Bayern auch nicht geben, so ein Regierungsvertreter. Änderungen bei den Beschussämtern (Böller) ist ebenfalls nicht angedacht. Zum Erwerb von Schusswaffen für Sportschützen ist die „Grüne WBK" weiterhin gültig. Für die „Gelbe WBK" gilt Bestandschutz. 

Auch bei der Umsetzung für Vereins-WBKs soll es keine wesentlichen Änderungen geben. Die Prüfung nach der neuen Gesetzgebung sollen Gebührenneutral sein. Der Nachweis soll zukünftig pro Waffengattung (Lang- und Kurzwaffe) erbracht werden. „Treffen Sie immer dabei den Richtigen", so der Ministerpräsident am Ende. Mit einem gemeinsamen Foto endete die harmonische Versammlung, bei der einige Anregungen die Politiker erhielten.

„Dou setz ma uns nieder…“ – Oberpfalz und ihre Zwi...
Frauenbund unterstützt Includio